Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf alle unsere Vereinbarungen finden die Recron-Bedingungen Anwendung. Diese Bedingungen sind sowohl bei der Reservierung von Campingplätzen als auch von Ferienunterkünften von Bedeutung.

Recron-Bedingungen für Ferienunterkünfte

Für Reservierungen einer Lodge, TentLodge oder eines Familienhauses gelten die spezifischen Recron-Bedingungen für Ferienunterkünfte. Die Bedingungen finden Sie hier:

Recron-Bedingungen für Ferienunterkünfte

Haben Sie einen Campingplatz reserviert? Dann finden Sie die zugehörigen Recron-Bedingungen für Campingplätze hier:

Recron-Bedingungen für Campingplätze

Versicherung

Wir empfehlen Ihnen, am Stornofonds teilzunehmen. Dies können Sie direkt für 6,5 % des Gesamtreisepreises abschließen. Die Stornobedingungen gelten gemäß den Bedingungen der Freizeitversicherungen.

Freizeitversicherungen

Bodenabdeckung

Die Verwendung von Plastik, Wurzeltuch, Ökotuch oder anderen (Bau-)Planen ist nicht erlaubt, da dies großen Schaden am Gras verursacht. Nur Gummimatten mit sichtbaren Löchern sind erlaubt. Auch nachfolgende Gäste möchten das Gras vor ihrem Zelt genießen.

Vorzelt

Im Vorzelt darf nur gras-schonende Bodenabdeckung verwendet werden. Ein Vorzelt ist ein Zelt, das direkt an den Wohnwagen angebracht ist (etwa 2,5 Meter tief). Ein Vordach mit geschlossenen Wänden, das vor dem Vorzelt aufgestellt wird, gilt nicht als Vorzelt. Unter dem Vordach darf kein grasbedeckendes Material verwendet werden.

Vordach

Haben Sie ein Vorzelt mit einem Vordach? Dann darf unter dem Vordach kein grasbedeckendes Material verwendet werden. Haben Sie nur ein Vordach und kein Vorzelt, dürfen Sie unter dem Vordach grasdurchlässiges Material verwenden (etwa 2,5 Meter).